Hapimag Aktien Abwicklung

Umschreibung von
Hapimag Aktien
Hier sehen Sie ein Hapimag
A-Zertifikat mit der aufgedruckten Besitzertabelle.
Der Besitzer der Aktie steht immer an unterster Stelle.
Möchte dieser die Aktie verkaufen, so muss er in seiner
Zeile als Abgeber unterschreiben. Ohne diese Unterschrift
wird die Aktie nicht umgeschrieben.
Jede Aktie hat ihre
eigene Kennungsnummer. Daher muss der Verkäufer für
jede Aktie, die er verkaufen möchte, ein offizielles
Umschreibungsformular mit vorgedruckter Aktiennummer
von Hapimag anfordern.

Hier sehen Sie die offiziellen Umschreibungsunterlagen.
Diese sind vollständig und korrekt auszufüllen. Der
Abgeber und Neubesitzer müssen darauf achten, dass die
Punkteübertragung richtig ausgefüllt ist, da eine Fehlübertragung
von Punkten nicht ohne weiteres rückgängig gemacht werden
kann. Als letztes müssen beide Parteien das Formular
unterschreiben und zusammen mit der entsprechenden Aktie
an Hapimag schicken.
Nach der Umschreibung werden Kopien der Unterlagen
von Hapimag an den Verkäufer und den Käufer geschickt.
(1/2)
![Umschreibungsunterlagen [Käufer und Verkäufer] - Seite 1](images/umschreibung_1.jpg)
(2/2)
![Umschreibungsunterlagen [Käufer und Verkäufer] - Seite 2](images/umschreibung_2.jpg)
Es ist darauf zu achten, dass das Partner-Konto lastenfrei
ist. Umschreibungs-, Abschreibungsgebühren und
Kosten für diverse Leistungen von Hapimag sind daher
vorab vom Verkäufer zu entrichten.
Umschreibungsgebühr:
CHF 60
Abschreibungsbeitrag:
CHF 15 pro Besitzjahr bis 1997
Beratungsgebühr: CHF 500 bei Neuübertragungen
Die Gebühren verstehen
sich pro Aktie.
|